Versicherter in einer privaten Krankenversicherung kann grundsätzlich eigentlich jeder Mensch werden,
für den es keine Pflicht gibt in einer gesetzlichen Versicherung zu sein. Dies ist Beispielsweise für solche
Arbeitnehmer der Fall, welche bereits seit 3 Jahren über der Jahresentgeltsgrenze gelegen haben und voraussichtlich
auch im laufenden Kalenderjahr wieder über diese hinaus kommen werden. Außerdem haben auch Selbstständige,
Freiberufler, Studenten und Beamte die Möglichkeit eine private Krankenversicherung zu nutzen. Studenten muss allerdings,
wenn sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen, beachten, dass sie bestimmte Fristen einhalten müssen.
Sie können entweder innerhalb der ersten drei Monate die ihr Studium dauert in die private Krankenversicherung wechseln
oder aber in dem Moment, in dem sie nicht mehr in der gesetzlichen Familienversicherung sein können. Möchten sie dann von
der Versicherungspflicht befreit werden müssen sie hierauf zunächst einen Antrag stellen, nachdem dann auch eine
Versicherung in der privaten Krankenversicherung möglich wird.