Bei ambulanten und medizinischen Behandlungen sind Arzt und Patient Vertragspartner. Das heißt: Eine Rechnung wird in dem Fall direkt an den Patienten gestellt. Wird eine Rechnung vereinbart, hat man als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, diese bei dem Versicherer einzureichen und mit einer schnellen Erstattung zu rechnen, so dass man nicht in finanzielle Vorleistung tretten muss. Die Rechnungssumme wird dann ihrem Konto gutgeschrieben. Im Fall dder stationören Behandlung, wird in den meisten Fällen direkt mit Ihrem Versicherer abgerechnet, sodass hier keine Kosten auf Sie zukommen.