Aus der gesetzlichen Krankenversicherung kennen sicherlich die meisten Menschen das Krankentagegeld,
welches man hier in der Regel nach 6 Wochen Krankheit von der Krankenkasse bekommt, um so den Verdienstausfall
durch die Krankheit abzufangen. Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit ein
Krankentagegeld zu erhalten, allerdings ist dieses hier nicht automatisch enthalten, sondern muss bei der Auswahl
des Tarifes als Zusatz mit ausgewählt werden.
Damit man durch das Krankentagegeld auch wirklich in der Lage ist seine laufenden Kosten während einer längeren
Krankheit abzudecken sollte es vom Umfang und der Höhe her so gewählt sein, dass man damit die Kosten für Miete,
Lebensmittel und sonstigen laufende Ausgaben auf jeden Fall decken kann.
Die Höhe des Krankentagegeldes in der privaten Krankenversicherung kann dabei bis zu 100 Prozent des normalen
Nettoeinkommens betragen, wobei es hier natürlich eine Frage dessen ist, wie viel man absichern möchte, wie hoch
dieses dann im eigenen Fall ausfällt. Verzichten sollte man gerade als Selbstständiger, der keinerlei Leistungen
bei Krankheit vom Arbeitgeber bekommt, auf einen solchen Schutz allerdings niemals.