Wird ein PKV Antrag abgelehnt, so wird der Antragsteller schriftlich über die Entscheidung informiert,
jedoch muss der Grund der Ablehnung nicht genannt werden.
Sollte ein Antrag innerhalb von 6 Wochen ohne Rückmeldung der Versicherungsagentur unbeantwortet bleiben,
so gilt dieser ebenfalls als abgelehnt.
Sollten Sie noch zusätzlich nach dem Antrag, besondere Wünsche etc. einreichen,
so gilt der erste Antrag nicht mehr und die Versicherung wird Ihnen ein neues Angebot unterbreiten.