Eine Antragsannahme erfolgt nur dann, wenn ein Antrag seitens des Versicherungsnehmers gestellt wurde und dieser
schriftlich durch einen Versicherer bestätigt wurde.
So kann zum Beispielie die Antragsannahme dem Versicherungsnehmer durch die Zusendung einer
Versicherungspolice bestätigt werden.
Zur Info:
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es in der PKV eine Aufnahmepflicht für Antragsteller die sich in der privaten Krankenversicherung
versichern dürfen.
Somit besteht in den Basis Tarifen eine Aufnahmepflicht!