Von einer Doppelversicherung ist dann die Rede, wenn man eine Versicherung mit den gleichen Leistungen bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen hat. Man darf dann allerdings nicht von beiden Anbietern auch die Leistungen einfordern, da die Versicherungen niemals insgesamt mehr ausbezahlen dürfen, als einem selbst wirklich an Schaden entstanden ist, das gilt natürlich auch für die Leistungen der privaten Krankenversicherung.