In der Regel ist es bei Behandlungen durch Ärzte so, dass diese ihr Honorar anhand einer Gebührenordnung ermitteln und in Rechnung stellen. Allerdings gibt es auch einige Behandlungen und Operationen, bei denen die Kosten den Rahmen in dieser Verordnung übersteigen, dann wird zwischen dem Arzt und dem Patienten eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen, die dann als Basis für die Abrechnung dient. In der Regel sind in solchen Fällen die Kosten selbst zu tragen und werden nicht von den Kassen übernommen.