Das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Leistung der Versicherung, die allen Arbeitnehmern zusteht, sobald diese für länger als 6 Wochen krankgeschrieben sind. Dann bekommen die Versicherten von ihrer Kasse eine bestimmte Summe, die den Verdienstausfall überbrücken soll. Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit, hier ist dieser Schutz allerdings nicht im Basis Tarif vorhanden sondern muss gesondert mit aufgenommen werden.