Von einer Nachmeldepflicht ist zum Beispiel dann die Rede, wenn man eine private Krankenversicherung beantragt und während der Dauer zwischen Antrag und Erteilung der Police weitere wichtige Erkrankungen bekannt werden. In diesem Fall hat man die Pflicht der Versicherung diese Veränderungen umgehend mitzuteilen, damit diese Umstände bei der Ausstellung der Police entsprechend berücksichtig werden können.