Die Pflegepflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die in der Regel im Tarif der Krankenkassen vorhanden ist. Man kann diese sowohl bei gesetzlichen Kassen als auch in der privaten Krankenversicherung haben, wobei sie mit einem bestimmten, kleinen, monatlichen Betrag ganz normal mit dem übrigen Beitrag eingezogen und in der Kasse einbezahlt wird.